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Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen,
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich
zustimmen.
1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Technische Änderungen, die
dem Fortschritt dienen, bleiben, soweit für den Kunden zumutbar vorbehalten. Geringfügige Abweichungen von unseren Zeichnungen,
Abbildungen, Maß, Gewichts- und technischen Angaben bleiben
vorbehalten. An unseren, das Angebot begleitenden Unterlagen behalten wir
uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Weitergabe oder
Vervielfältigung dieser Unterlagen ist nicht gestattet.
2. Lieferzeiten
Lieferzeiten sind nur verbindlich. wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen
nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen (z.B. Zeichnungen oder
Genehmigungen) und einer vereinbarten Anzahlung. Bei Abrufaufträgen muss
der Abruf mindestens 6 Wochen vor dem Auslieferungstermin erfolgen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald wir die Ware dem Transportunternehmer übergeben oder - wenn der
Kunde nicht abnahmebereit ist, wir dem Kunden die Versandbereitschaft
mitgeteilt haben. Etwaige Verluste oder Schäden sind unverzüglich beim
Transportunternehmen geltend zu machen. Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, und gewährt der
Kunde uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen
schriftlichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme
der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist durch unser Verschulden
nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Alternativ
kann der Kunde eine Verzugsentschädigung verlangen. Dies gilt jedoch
nicht, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass er keinen Schaden
erlitten hat. Die Verzugsentschädigung beträgt für jede vollendete Woche
der Verspätung 0,5%, höchstens jedoch 5 % vom Werte desjenigen Teils der
Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht
zweckdienlich benutzt werden kann. Darüber hinausgehende
Schadenersatzansprüche aufgrund von Lieferverzögerungen sind
ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere,
von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren
Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen
von der Verpflichtung zur Lieferung auch dann, wenn wir uns bei Eintritt
dieser Hindernisse schon im Verzug befanden.
4. Kaufpreis
Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Transportkosten,
Zöllen etc. und zuzüglich Umsatzsteuer. Beim Konsignationslager gilt die
Entnahme als Liefertag.
5. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto
zahlbar. Rechnungen für Reparaturen und/ oder Montagen sind sofort nach
Rechnungserhalt netto zahlbar. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als
geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Schecks
und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an; Diskont und Spesen gehen
zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung
Fälligkeitszinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz. Stellt
der Kunde seine Zahlungen ein oder erscheint uns die Realisierung
unserer Forderungen gefährdet, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist nicht
berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger
Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen. Wir behalten uns vor,
den Gegenwert von Lieferungen in bar oder durch Nachnahme zu erheben.
6. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für Fabrikations-, Konstruktions- und Materialfehler
für die Dauer von 12 Monaten bei 1-Schichtbetrieb, bei 2-Schichtbetrieb
von 6 Monaten und bei 3-Schichtbetrieb von 3 Monaten, jeweils ab
Lieferung.
Auf generalüberholte Gebrauchtpumpen leisten wir entsprechend Gewähr für
die Dauer von 3 Monaten, aber nur bei 1-Schichtbetrieb und Einhaltung
unserer Installations- und Betriebsanleitung. Bei Reparaturen leisten
wir entsprechend Gewähr, auf bei der Reparatur verwendete Neuteile.
Ausgenommen sind Verschleißteile, darüber hinaus Schäden, die auf
fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten
Betriebsmitteln oder chemischen, elektronischen oder anwendungsbedingten
Einflüssen beruhen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die
Einhaltung unserer Installations- und Betriebsanleitung.
Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der
Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken schriftlich
anzuzeigen. Andernfalls erlöschen alle Mängelansprüche auf ihre Eignung
und Verwendung.
Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns schriftlich
gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von uns zu
vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser
Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Die angemessene Nachfrist
beginnt nicht eher, als bis der Mangel und unsere Vertretungspflicht
anerkannt und nachgewiesen sind.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Ware
nachbessern, zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen
Preisnachlass gewähren. Wir sind berechtigt, die Rückübereignung der
ersetzten Teile zu verlangen.
Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen
anderen Ort verbracht ist, gehen zu Lasten des Kunden.
Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch
unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung
unserer Produkte auf ihre Eignung und Verwendung.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz
von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
sind abzusichern.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir -
außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des
Inhabers oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Bei Verletzung von Nebenpflichten gelten die obigen Bedingungen
entsprechend.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den
Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des
Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von
Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung
gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum aus dem Liefergegenstand vor, bis
sämtliche Forderungen von uns gegen den Besteller aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen
auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen
sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von
uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen
und anerkannt ist.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach
Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt,
sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom
Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, den
Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Dies gilt jedoch nicht. wenn und soweit zwischen dem Besteller und
seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der
Kaufpreisforderung vereinbart ist.
Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen
Nebenrechten ab. die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer
oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig. ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird Zur
Einziehung dieser Forderungen Ist der Besteller auch nach Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht
einzuziehen. solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner Bekanntgabe alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der
Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören,
weiterverkauft. so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer
in Höhe des zwischen uns und den Besteller vereinbarten Lieferpreises
als abgetreten. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen
wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen. Wird die
Vorbehaltssache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des
Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl, Bruch, Feuer. Wasser
und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen.
Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers
die Versicherungen abzuschließen.
Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis
zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. bei
Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des
Bestellers eingegangen sind.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese
noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
B. Kundendienst
Innerhalb der Gewährleistungszeit - aber auch später - steht unseren
Kunden für fachmännische Reparaturen oder Überholungen ein umfassender
Kundendienst im Herstellerunternehmen und in unseren Niederlassungen zur
Verfügung.
9. Sonstige Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen
Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Ausgeschlossen sind alle anderen
weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Kündigung oder
Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt
nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender
Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haften wir außer in Fällen des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter - nur für
den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach
Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für
Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen
gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die
ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat,
den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, abzusichern.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Regensburg. Erfüllungsort ist
93133 Burglengenfeld.
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